Neben dem Energieausweis ist in Spanien ein weiteres Dokument von großer Bedeutung. Dies ist die sogenannte Bewohnbarkeitsbescheinigung (Cédula de habitabilidad). Mit diesem Dokument wird die Bewohnbarkeit einer Immobilie bescheinigt. Es dokumentiert, dass die Immobilie bestimmte Mindestanforderungen erfüllt. Dazu gehören eine bestimmte Größe, die sanitären Einrichtungen und eine notwendige technische Grundausstattung. Sie wird z.B. für die erstmalige Beantragung eines Strom- und/oder Wasseranschlusses benötigt. Der Wohnberechtigungsschein (kurz: Cédula) hat eine Gültigkeit von 10 Jahren. Danach muss sie erneuert werden. Für die notarielle Beurkundung eines Immobilienverkaufs sollte das Dokument in gültiger Form vorliegen, ist aber nicht zwingend erforderlich.
Welche Arten der Bewohnbarkeitsbescheinigung gibt es?
- Erstbescheinigung: Cédula de habitabilidad de primera ocupación
Diese Cédula wird für einen Neubau ausgestellt. Diese Art der Bescheinigung muss auch beantragt werden, wenn die Nutzung der Immobilie geändert werden soll oder ein größerer Um- oder Erweiterungsbau geplant ist. Dazu muss die Baugenehmigung vorgelegt werden. Das Dokument wird erst nach erfolgter Bauendabnahme (Certificado final de obra) durch die zuständige Gemeinde auf Mallorca ausgestellt. Zusätzlich ist die Certificación municipal de finalización de obra (CFO) der Gemeinde erforderlich. - Folgebescheinigungen: Cédula de habitabilidad de renovación
Ist die Gültigkeitsdauer einer Cédula abgelaufen, muss die Bewohnbarkeitsbescheinigung neu beantragt werden. Dem Antrag sind aktuelle Fotos der Immobilie beizufügen. Außerdem muss ein Architekt schriftlich bestätigen, dass an der Immobilie keine Veränderungen vorgenommen wurden. - Für Immobilien vor 1987: Cédula de habitabilidad por carencia
Für Immobilien, die vor dem 1. März 1987 erbaut wurden und für die auf Mallorca nie eine Bescheinigung über die Bewohnbarkeit ausgestellt wurde, gibt es ein vereinfachtes Antragsverfahren. Es wird jedoch das „Certificado de situación urbanística“ der Gemeinde benötigt. Dieses Dokument enthält den Nachweis, dass die Immobilie vor dem Stichtag 1. März 1987 errichtet wurde, seitdem keine baulichen Veränderungen vorgenommen wurden und gegen die Vorbesitzer keine Verfahren wegen Bauverstößen eingeleitet wurden.
Gerne helfen wir dir bei der Beschaffung der Bewohnbarkeitsbescheinigung (Cédula de habitabilidad) für deine Immobilie auf Mallorca.
Folgende Unterlagen benötigen wir für die Beantragung:
1. Beantragung einer ersten Cédula in städtischem Gebiet
– Kopie der Kaufurkunde oder Grundbuchauszug (Nota simple)
– Kopie der abgelaufenen Cédula
2. Verlängerung einer bestehenden Bescheinigung in städtischem Gebiet
– Kopie der Kaufurkunde oder Grundbuchauszug (Nota simple)
– Kopie der letzten Strom- oder Wasserrechnung
3. Beantragung einer ersten Cédula in ländlichem Gebiet (Rústico)
– Kopie der Kaufurkunde oder Grundbuchauszug (Nota simple)
– Zertifikat „Certificado de antegüidad“ (erhältst du beim zuständigen Ajuntament)
4. Verlängerung einer bestehenden Bescheinigung in ländlichem Gebiet (Rústico)
– Kopie der Kaufurkunde oder Grundbuchauszug (Nota simple)
– Kopie der letzten Strom- oder Wasserrechnung
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