Wer in Spanien arbeiten möchte, benötigt, abgesehen von der NIE-Nummer, zwingend eine Sozialversicherungsnummer, die „Número de Afiliación a la Seguridad Social“, oder kurz NAF um Sozialabgaben zu leisten und im Gegenzug Anspruch auf Sozialleistungen zu erhalten. Erfahre jetzt alles über die Sozialversicherung.
Das spanische Sozialversicherungssystem funktioniert wie folgt:
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, jeden Angestellten spätestens am Tag von Arbeitsbeginn bei der Sozialversicherung anzumelden. Das schimpft sich auf Spanisch „dar de alta en la seguridad social“. Ab diesem Zeitpunkt werden vom Arbeitgeber und -nehmer monatliche Sozialabgaben vom Gehalt abgeführt, die den Arbeitnehmer gegen Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit versichern und im Rentenalter dann absichern.
Man muss ein Minimum an Tagen in Spanien gearbeitet haben und in das Sozialsystem eingezahlt haben, um irgendwann einmal Anspruch auf Leistung zu haben. Hast du zum Beispiel 180 Tage gearbeitet hast Du Anspruch auf Krankengeld. Hast du 360 Tage gearbeitet hast du auch Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Die Sozialversicherungsnummer kannst du selbst bei der „Tesorería General de la Seguridad Social“ beantragen, oder uns damit beauftragen. Die zuständige Sozialversicherungsbehörde richtet sich nach der Gemeinde, in der du wohnst.
Die NIE Nummer, deinen Personalausweis oder Reisepass, das ausgefülltes TA-1 Formular „Solicitud de afiliación a la seguridad social, asignación de número de seguridad social y variación de datos“ und deinen Arbeitsvertrag oder Nachweis über Arbeit solltest du für die Beantragung dabeihaben. Arbeitsvertrag ist nicht zwingend notwendig, aber hilfreich. Generell empfiehlt es sich immer, soviele Dokumente wie möglich mitzubringen.
Ist man bei der Seguridad Social angemeldet, hat man Anspruch auf ärztliche und medizinische Versorgung in den öffentlichen Gesundheitszentren und Krankenhäusern.
Um diese Leistungen, wie z.B. Arztbesuch und vergünstigte Medikamente, in Anspruch zu nehmen und die Versicherungskarte (Tarjeta Sanitaria Individual) zu erhalten, muss man sich in dem für seinen Bezirk zuständigen Gesundheitszentrum „PAC Ubicación Centros de salud“ registrieren.
Um die Krankenversicherungskarte zu erhalten, solltest du wieder die NIE und/oder deinen Reisepass, ein aktuelles (nicht älter als 3 Monate) „Certificado de Empadronamiento„, also das Zertifikat über Registrierung des Wohnsitzes im Rathaus (Ayuntamiento) und eine Kopie des Dokuments über Zugehörigkeit zur Seguridad Social bereitliegen haben.
Wir haben damals direkt vor Ort im PAC die kleine rote Plastikkarte erhalten. Auf dieser steht auch der für dich zuständige „Hausarzt“ (Médico de Cabecera), zu dem man nach Terminvereinbarung gehen kann, wenn man gesundheitliche Probleme hat.
Keine Lust dich selbst durchzuwurschteln?
Wir helfen dir gerne weiter.
Schreib uns gerne eine Mail unter info@hola-mallorca.es oder ruf uns an.

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