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Jährliche Steuererklärung für Immobilien-Eigentümer

Wenn du Eigentümer einer Immobilie in Spanien bist, die du nicht gewerblich nutzt, musst du die sogenannte Eigennutzungssteuer bezahlen. Diese Steuer wird als „Impuesto sobre la Renta de no Residentes“ bezeichnet und gilt für Nichtresidenten, die weniger als 183 Tage im Jahr in Spanien verbringen. Du bist gesetzlich verpflichtet, eine jährliche Steuererklärung für Immobilien-Eigentümer für die Eigennutzung deiner spanischen Immobilie abzugeben, die als „imputación“ bezeichnet wird. Dies ist nicht in deiner deutschen Einkommensteuererklärung absetzbar. Die Steuererklärung (Modelo 210) muss bis zum 31.12. des Folgejahres abgegeben werden.

Mit dem Modelo 210 wird eine „fiktive“ Einkommensteuer abgeführt, die auf dem Katasterwert basiert. Davon werden 2% (bzw. 1,1% bei einer Änderung des Katasterwerts in den letzten 10 Jahren) als steuerliche Bemessungsgrundlage berechnet. Jeder Eigentümer muss die Steuererklärung separat abgeben, und die Steuerschuld beträgt derzeit 19% für EU-Bürger und 24% für Nicht-EU-Bürger.

Wir helfen dir gerne bei der Erstellung und Abgabe deiner jährlichen Steuererklärung für Immobilien-Eigentümer (Modelo 210) in Spanien. Für nur 99,00 EUR inkl. MwSt. übernehmen wir alles für dich. Alles, was wir benötigen, sind der Grundsteuerzahlbeleg für das Steuerjahr, die Ausweise der Immobilieneigentümer (nur im ersten Jahr der Steuervertretung), die NIE-Nummer und den Kaufvertrag (nur im ersten Jahr der Steuervertretung). Kontaktiere uns per Mail, WhatsApp oder telefonisch, um mehr zu erfahren oder uns dein Anliegen zu schildern. Wir helfen dir gerne weiter!
























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